Wohngebäude

Energieausweispflicht seit dem 1.Mai 2014 - Bußgelder vermeiden!

 

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens bei der 1. Besichtigung einen Energieausweis dem Interessenten vorlegen. Bereits bei Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben des Energieausweises veröffentlicht werden. Man sollte mit dieser Vorschrift nicht spaßen, denn die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen!

 

Wir helfe ich Ihnen gerne, als Energieberater den für Ihre Immobilie richtigen Energieausweis auszustellen.

Es gibt hierbei zwei unterschiedliche Arten:

  1. Energieverbrauchsausweis
  2. Energiebedarfsausweis

 

Welcher Ausweis für wen?

  • Bei einem Neubau nach Fertigstellung: immer ein Energiebedarfsausweis
  • Wenn für das Gebäude der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und das Gebäude maximal 4 Wohnungen besitzt: der Energiebedarfsausweis.  
  • Wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde: Haben Sie die Wahlfreiheit zwischen einem Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis.
  • Bei Gebäuden mit 5 oder mehr Wohnungen: Egal welches Baujahr, Sie haben immer die Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis?

 

  • Der Energieverbrauchsausweis gibt eine Auskunft über das Nutzerverhalten. Er gibt nicht unbedingt die Qualität des Gebäudes wieder, denn sparsames oder verschwenderisches Umgehen mit der Heizenergie hat großen Einfluss aus das Endergebnis, also auf die Energieeffizienzklasse im Energieausweis. Jedoch gibt dieser Ausweis einen schnellen und kostengünstigen Überblick über das Heiz- und Lüftverhalten sowie den Warmwasserverbrauch. Anhand der Heizungsabrechnung der letzten drei Jahre sowie der genutzten Gebäudefläche kann der verbrauchsorientierte Energieausweis von uns schnell erstellt werden.
  • Der Energiebedarfsausweis gibt genaue Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Hierbei wird detailliert der Aufbau der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke, der Fenster und Haustüre sowie der Heizungs- und Warmwasseranlage analysiert. Hieraus kann exakt berechnet werden, wie viel Energie notwendig ist, um das Haus in einem komfortablen Wärmezustand im Winter zu beheizen. Mit diesem Ausweis kann der Energiebedarf verschiedener Gabäude miteinander verglichen werden, denn er geht von einem definierten Nutzungsverhalten aus.

 

Der Energieverbrauchsausweis kann ohne besonders großen Zeitaufwand kostengünstig erstellt werden. Die Methode zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfordert jedoch eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes. Es soll herausgefunden werden, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet. Hierzu werden wir das Gebäude, falls keine Bauzeichnungen vorliegen, vermessen und die Anlagentechnik erfasst. Falls keine Daten über den Dach- und Wandaufbau vorliegen und auch nicht durch Untersuchung erschlossen werden können, kann als Alternative die Literatur zum Stand der Technik im Baujahr des Hauses sowie Erfahrungswerte herangezogen werden

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