Energieausweispflicht seit dem 1.Mai 2014 - Bußgelder vermeiden!
Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens bei der 1. Besichtigung einen Energieausweis dem Interessenten vorlegen. Bereits bei Immobilienanzeigen müssen die Pflichtangaben des Energieausweises veröffentlicht werden. Man sollte mit dieser Vorschrift nicht spaßen, denn die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Bußgelder bis zu 15.000 Euro drohen!
Wir helfe ich Ihnen gerne, als Energieberater den für Ihre Immobilie richtigen Energieausweis auszustellen.
Es gibt hierbei zwei unterschiedliche Arten:
Welcher Ausweis für wen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis?
Der Energieverbrauchsausweis kann ohne besonders großen Zeitaufwand kostengünstig erstellt werden. Die Methode zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfordert jedoch eine Vor-Ort-Begehung des Gebäudes. Es soll herausgefunden werden, in welchem Zustand sich das Gebäude befindet. Hierzu werden wir das Gebäude, falls keine Bauzeichnungen vorliegen, vermessen und die Anlagentechnik erfasst. Falls keine Daten über den Dach- und Wandaufbau vorliegen und auch nicht durch Untersuchung erschlossen werden können, kann als Alternative die Literatur zum Stand der Technik im Baujahr des Hauses sowie Erfahrungswerte herangezogen werden